Öffentliches Bauordnungsrecht und Planungsrecht
Das öffentliche Bauplanungsrecht umfasst die Planungsstufen vom Landesentwicklungs- über den Raumordnungsplan, den Flächennutzungsplan bis hin zu den eigentlichen Bauleitplänen in Gestalt von Bebauungsplänen, Abrundungssatzungen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen. Die Beratung und Vertretung ist hier aus Kapazitäts- und Spezialisierungsgründen auf die Durchsetzung von Baugenehmigungen, die Lösung bauordnungsrechtlicher Sachverhalte und das öffentliche Nachbarrecht beschränkt.